Christian Geminn
Mit dem Entwurf eines Artificial Intelligence Act hat die EU-Kommission sich erstmals ganz konkret in Form einer Verordnung der komplexen Frage der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. Dabei verfolgt sie einen innovativen Ansatz, indem sie ganz anders als etwa in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) effektiv Anwendungsbereiche reguliert. In der Gesamtschau zeigt sich jedoch, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht, um die Handhabbarkeit einer solchen Verordnung zu gewährleisten und überschießende Effekte zu verhindern.